Mit einer letztwilligen Verfügung können wir vollkommen frei bestimmen, wer später in unsere Rechte und Pflichten eintreten soll. Dies ist nicht selbstverständlich: In einigen anderen Ländern können die Erben nicht frei ausgesucht werden. Das deutsche Erbrecht hingegen erlaubt uns, frei auszuwählen, wer unser Erbe werden soll.