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Spaziergang durch das Erbrecht

Ein erfolgreicher Unternehmer belässt es nicht beim Aufbau, er sorgt auch für den Übergang und die Zukunft seines Unternehmens. Hierzu können lebzeitig und letztwillig Anteile übertragen und Vollmachten erteilt werden, der Gesellschaftsvertrag und das Testament sollten aneinander angepaßt und die Liquidität für die Erbschaftsteuer und weichende Erben bedacht werden, ein Testamentsvollstrecker ernannt und Versorgungsleistungen für Familienangehörige vorbehalten werden. Die Unternehmensnachfolge krönt die Unternehmerleistung.