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Spaziergang durch das Erbrecht

Wer minderjährige Kinder hat, kann in einem Testament oder in einem Erbvertrag anordnen, wer Vormund werden soll, wenn das Kind verwaist. Anstatt diese Entscheidung den Gerichten zu überlassen, können wir selber aussuchen, wer als Vormund die Erziehung und Begleitung unserer Kinder übernimmt. Bereits ein einziger Satz im Testament kann dies regeln.