Über die Verteilung des Vermögens hinaus können wir Regeln für die Zukunft aufstellen: Wir können den Bedachten Auflagen machen oder eine Nacherbschaft anordnen. Manchmal ist dies hilfreich, um dafür zu sorgen, dass Vermögen in der eigenen Familie verbleibt. Insbesondere bei Unternehmensvermögen, großen Privatvermögen, nach Scheidungen, bei behinderten oder bedürftigen Kindern oder in Patchworkfamilien kann über den ersten Erbfall hinaus gedacht und die Familie auch bei allen denkbaren zukünftigen Lebensverläufen geschützt werden.