Eine letztwillige Verfügung mit den vorgenannten Regelungen kann auf viele Arten getroffen werden: Als Einzeltestament, als gemeinschaftliches Testament von Ehegatten / eingetragenen Lebenspartnern oder in Form eines Erbvertrags. Während der Erbvertrag stets notariell zu schließen ist, können Testamente auch handschriftlich errichtet werden, indem sie eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden. Viele unsere Mandanten sparen sich die Notarkosten und schreiben von uns entworfene Testamente eigenhändig ab.