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Spaziergang durch das Erbrecht

Auch die Verwahrung von letztwilligen Verfügungen ist in Deutschland sehr praktisch geregelt: Jeder kann seine letztwillige Verfügung zu einem Amtsgericht seiner Wahl bringen und dort sicher hinterlegen. Die einmalige Gebühr von z.Zt. (Stand Oktober 2019) 75 Euro zzgl. 18 Euro für die Registrierung im Zentralen Testaments­register der Bundesnotarkammer (bzw. 36 Euro bei Registrierung eines Ehegattentestaments) dürfte meist in einem angemessenen Verhältnis zu der dadurch erreichten Sicherheit stehen. Das amtliche Meldewesen gewährleistet, dass nach einem Erbfall jedes Testament aufgefunden und veröffentlicht wird. Ein Verlust, wie er oft bei privater Verwahrung eintritt, kann so leicht vermieden werden.