Impressum  |   Startseite  |  KANZLEI OSTERTUN ·· Kurze Mühren 13 ·· 20095 Hamburg ·· Tel: +49 (0)40 – 30 30 96 36 ·· Fax: +49 (0)40 – 30 30 96 34 ·· E-Mail: kanzlei@ostertun.com
« weiter spazieren »

Spaziergang durch das Erbrecht

Die Erbschaftsteuer verärgert viele, zumal jeder wertvolle Nachlass bereits bei der Vermögensbildung der Einkommensteuer unterlag. Wer rechtzeitig plant, kann jedoch vielfältige Steuersparmöglichkeiten nutzen, die im deutschen Erbschaftsteuerrecht angelegt sind. Neben rund zwei Dutzend Steuerbefreiungen, welche bereits im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz aufgelistet sind, hat die Gestaltungspraxis viele weitere Wege entwickelt, die Erbschaftsteuerlast zu senken.