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Spaziergang durch das Erbrecht

Mit einer letztwilligen Verfügung können wir vollkommen frei bestimmen, wer später in unsere Rechte und Pflichten eintreten soll. Dies ist nicht selbstverständlich: In einigen anderen Ländern können die Erben nicht frei ausgesucht werden. Das deutsche Erbrecht hingegen erlaubt uns, frei auszuwählen, wer unser Erbe werden soll.