Impressum  |   Startseite  |  KANZLEI OSTERTUN ·· Kurze Mühren 13 ·· 20095 Hamburg ·· Tel: +49 (0)40 – 30 30 96 36 ·· Fax: +49 (0)40 – 30 30 96 34 ·· E-Mail: kanzlei@ostertun.com
« weiter spazieren »

Spaziergang durch das Erbrecht

Wir können mit einem Testament oder Erbvertrag auch einzelne Gegenstände verteilen. Einige Beispiele: Das Eigenheim für den Ehegatten, die Taschenuhr für den Sohn, den Schmuck für die Tochter, Geldbeträge für die Enkel oder gemeinnützige Zwecke. Hiermit können wir einzelnen Verwandten und Bekannten Freude machen und die Verteilung wichtiger Familienstücke oder großer Vermögenswerte selbst bestimmen.