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Beratungsangebot

Dies können wir auf dem Gebiet des Erbrechts für Sie tun:

Beratung von Erben und Erbengemeinschaften, von künftigen Erblassern und Pflichtteilsberechtigten. Wir ermitteln gemeinsam mit Ihnen den relevanten Sachverhalt, beraten Sie umfassend über die Rechtslage (Zivilrecht und Erbschaftsteuerrecht), sprechen Empfehlungen aus. Oftmals können wir bereits im ersten Gespräch wichtige Hinweise geben und Gefahren und Chancen aufzeigen.

Rechtsgestaltung: Bei anstehenden rechtlichen Gestaltungen erarbeiten wir Regelungen in Ihrem Interesse. Beispiele hierfür sind die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, Eheverträgen und Gesellschaftsverträgen. Wir gestalten die Verträge bei Unternehmensnachfolgen oder bei der Übertragung Privatvermögens und begleiten Sie bei allen auftretenden Fragen.

Vorausschauende Berechnung: Bei Vermögensnachfolgen berechnen wir für Sie die potenzielle Erbschaftsteuer und etwaige Pflichtteilsansprüche. Auf der Basis dieser Daten können Vermögensübertragungen zu Lebzeiten und von Todes wegen überdacht und ggf. besser gestaltet werden.

Verhandlungen und Abschluss von Erbauseinandersetzungsverträgen einschließlich der damit verbundenen steuerrechtlichen Problemlösungen: Entstehen nach einem Erbfall Konflikte, kann die Einbindung eines familienfremden Beraters der Versachlichung und damit der Konfliktlösung dienen. Auch bei Pflichtteilsproblematiken oder Erbverzichten übernehmen wir für Sie die Verhandlung mit der Gegenseite.

Vertretung in strittigen Fällen: Wir beraten und vertreten Sie in streitigen Auseinandersetzungen. Nach Beurteilung der Rechtslage und der Erfolgsaussichten wird in Absprache mit Ihnen die weitere Vorgehensweise festgelegt. Durch eine außergerichtliche Einigung können ggf. kostspielige Rechtsstreitigkeiten vermieden werden.

Prozessführung: Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen übernehmen wir Ihre Position im Schriftwechsel mit dem Gegner und anschließend in der Verhandlung vor Gericht. Wir sind vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten in Deutschland vertretungsberechtigt. Ihren Weisungen entsprechend verfolgen wir ein optimales Ergebnis.

Häufige Beratungsfelder in Stichworten:

  • Private Vermögensnachfolge
  • Unternehmensnachfolge
  • Erbfolge
  • Erbschaftsansprüche
  • Annahme und Ausschlagung von Erbschaften
  • Erbengemeinschaften
  • Auseinandersetzung bei einer Mehrheit von Erben
  • Testamentserrichtung
  • Erbverträge
  • Vermächtnisse, Auflagen, Teilungsanordnungen
  • Vormundschaft für minderjährige Hinterbliebene
  • Absicherung des Partners
  • Versorgung der Familie
  • Vor- und Nacherbschaften
  • Steueroptimierte Abwandlung etablierter Testamentsformen
  • Schenkungen auf den Todesfall
  • Vertrag zu Gunsten Dritter
  • Pflichtteil
  • Internationales Erbrecht
  • Übertragungen gegen Versorgungsleistungen
  • Ermittlung etwaiger Erbschaftsteuer
  • Steuererklärung zur Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Gestaltungen zur Reduzierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Vorweggenommene Erbfolgen und Schenkungen
  • Testamentsvollstreckung
  • Testamentsauslegung
  • Schutzmaßnahmen für Minderjährige bei Erbfällen
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Erbstreitigkeiten
  • Eheverträge
  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • Anpassung von Gesellschaftsverträgen an letztwillige Regelungen
  • Erbverzichte und Pflichtteilsverzichte
  • Erbscheine
  • Erbteilskauf
  • Haftung der Erben für Nachlassverbindlichkeiten
  • Erbunwürdigkeit
  • Vertretung vor Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten
  • Verhandlungen

KANZLEI OSTERTUN
Kurze Mühren 13 | 20095 Hamburg

Tel: +49 (0)40 - 30 30 96 36 | Fax: +49 (0)40 - 30 30 96 34
E-Mail: kanzlei@ostertun.com