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Honorar

Eine rechtliche Beratung und Unterstützung ist mit Kosten verbunden. Diese können bei komplexen Sachverhalten erheblich sein.

Eine Beratung im Bereich der Vermögensnachfolge berührt regelmäßig das gesamte Familienvermögen und mehrere Familienmitglieder. Mit dem Sachverhalt und den Gestaltungswünschen wächst auch der Beratungsumfang. Die hierbei entstehenden Kosten sind jedoch im Verhältnis zu den Folgen zu sehen, die ohne Regelung der Vermögensnachfolge entstehen, insbesondere bei unrichtigen Testamenten oder Erbstreitigkeiten, bei vermeidbarer Erbschaftsteuer oder Pflichtteilsansprüchen. Oftmals ist die Beratung im Vorwege günstiger als eine rechtlich ungestaltete Vermögensnachfolge. Allein die Vermeidung von Erbstreitigkeiten in der Familie ist für viele Mandanten nicht in Geld aufzuwiegen.

Bei außergerichtlichen Mandaten ist die Gebühr zwischen Mandant und Rechtsanwalt frei vereinbar, so dass z. B. Festpreise, Stundenhonorare oder die Anwendung von Gebührentabellen vereinbart werden können. Im Bereich der Vermögensnachfolgeberatung sind Stundensatzvereinbarung verbreitet. Auch die Kanzlei Dr. Ostertun wird regelmäßig gegen Stundensatzvereinbarung tätig. Die Höhe muss gemäß § 4 Abs. 1 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des Rechtsanwaltes stehen. Über die Vergütung wird daher in jedem Einzelfall eine individuelle Vereinbarung getroffen.

Sofern eine Honorarvereinbarung nicht geschlossen wird oder eine Vertretung vor Gericht erforderlich sein sollte, sind wir verpflichtet, mindestens die gesetzlichen Gebührensätze gemäß des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) in Rechnung zu stellen. Das RVG basiert auf Gebührenschritten, die den Geschäftswert oder Streitwert zu Grunde legen und dem Fortschreiten des Verfahrens Rechnung tragen.

So verständlich das Interesse des Auftraggebers ist, schon zu Beginn einer rechtlichen Betreuung durch den Anwalt einen Überblick über die zu erwartenden Kosten zu haben, so schwierig ist es häufig für den Rechtsanwalt, diese Kosten schon zu Beginn der Arbeit richtig einzuschätzen. Dies liegt vor allem daran, dass auch das Verhalten der anderen Beteiligten die Höhe des anfallenden Aufwandes beeinflusst und rechtliche Fragen mitunter anhand zahlreicher Rechtsprechungen und Literaturstellen geprüft werden müssen. Auch steigt der Beratungsaufwand mit der Komplexität des Sachverhaltes und den Gestaltungswünschen. Damit Sie den Überblick über die Kosten behalten, bieten wir die regelmäßige Übersendung von Übersichten zum aktuellen Arbeitsaufwand und die Vereinbarung von Teilleistungen oder Höchstgrenzen an.

In jedem Fall werden wir mit Ihnen im ersten Gespräch ausführlich über eine angemessene und für beide Seiten faire Honorargestaltung reden und eine schriftliche Honorarvereinbarung treffen, damit Sie Klarheit über die Kosten haben, die Ihnen bei einer Mandatserteilung entstehen.


KANZLEI OSTERTUN
Kurze Mühren 13 | 20095 Hamburg

Tel: +49 (0)40 - 30 30 96 36 | Fax: +49 (0)40 - 30 30 96 34
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