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Dr. Ostertun

Dr. Dietrich Ostertun, Gründer und Namensgeber der Kanzlei, begleitet alle Mandanten persönlich, selbst wenn andere Juristen der Kanzlei einzelne Ausarbeitungen übernehmen. Sie führen das Erstgespräch mit ihm, Sie können ihn jederzeit ansprechen.

Seit über zehn Jahren hat Dr. Ostertun das Thema Vermögensnachfolge in den Mittelpunkt seiner Tätigkeit gerückt. Dr. Ostertun fasziniert die in diesem Bereich bestehende Möglichkeit, durch vorbeugende Gestaltungen künftige Schwierigkeiten vermeiden zu können: Hierzu gehören die Reduzierung von Erbschaftsteuer und Pflichtteilsansprüchen, die Vermeidung von Erbstreitigkeiten und die Sicherung des Familienfriedens, die Herbeiführung von Erbgerechtigkeit und der Schutz Minderjähriger vor negativen Auswirkungen eines zu frühen Zugriffs auf das elterliche Vermögen nach Erbfällen oder Schenkungen, aber auch die Sicherung des eigenen Willens über den Tod hinaus und eine ausgewogene Vermögensnachfolgeplanung. Ihre Ziele auf diesem Gebiet gemeinsam mit Ihnen umzusetzen, ist die tägliche Arbeit von Dr. Ostertun.

Dr. Ostertun ist Rechtsanwalt mit zwei Prädikatsexamina (Baden-Württemberg / Niedersachsen). Er hat sieben Jahre in einer weltweit tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei gearbeitet. Bei Fragen der Vermögensnachfolge vermag Dr. Ostertun daher eine Beratung im Zivilrecht und im Steuerrecht aus einer Hand anzubieten. Aus der Beratung vieler mittelständischer Unternehmen sind ihm wirtschaftliche Fragestellungen vertraut.

Im Bereich der Vermögensnachfolge leistet Dr. Ostertun neben der anwaltlichen Tätigkeit eine sehr intensive Lehr- und Vortragstätigkeit, u.a. in der Ausbildung für Steuerberater und Fachanwälte für Steuerrecht bei verschiedenen Fortbildungsinstituten sowie für Estate Planner an der EBS Finanzakademie der European Businesss School und für Certified Foundation and Estate Planner (CFEP) im Financial Planning Standards Board Deutschland e. V., weiterhin in der beruflichen Fortbildung für Rechtsanwälte und Steuerberater, in der Leitung von Arbeitskreisen für Steuerberater, als Referent in der Finanzbehörde Hamburg, in Banken und bei anderen Finanzdienstleistern, in der Industrie sowie bei zahlreichen Vorträgen in Abendveranstaltungen für ein breites Publikum.

Dr. Ostertun hat im Bereich der Vermögensnachfolge zahlreiche Veröffentlichungen getätigt, sowohl in Form von Fachaufsätzen (Aufsätze und Urteilsbesprechungen in Zeitschriften der Verlage C.H. Beck und Otto Schmidt) als auch in Publikumsmedien (u.a. Handelsblatt, Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, Die Welt, Welt am Sonntag, Financial Times Deutschland, Focus, Capital u.a.). Für Berater im Bereich der Vermögensnachfolge gibt Dr. Ostertun einen monatlich erscheinenden Newsletter mit Gestaltungsideen heraus („Ideen zum Erbrecht“).

Dr. Ostertun ist verheiratet, hat Kinder und stammt aus einer Großfamilie. Alle menschlichen Aspekte des Zusammenlebens und der Vermögensnachfolge sind ihm wohlvertraut.


KANZLEI OSTERTUN
Kurze Mühren 13 | 20095 Hamburg

Tel: +49 (0)40 - 30 30 96 36 | Fax: +49 (0)40 - 30 30 96 34
E-Mail: kanzlei@ostertun.com