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Mandanten

Unsere Mandanten sind uns kostbar. Verschwiegenheit nehmen wir wichtig. Wir verzichten daher auf persönliche Referenzen.

Unsere Mandanten sind

  • Privatkunden, die ihre Vermögensnachfolge regeln, insbesondere ein Testament errichten wollen
  • Unternehmer, die ihren Betrieb in die nächste Generation übergeben wollen
  • Menschen, die für den Notfall durch Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung eigenverantwortlich vorsorgen wollen
  • Banken, die in schwierigen Fällen anwaltliche Expertise einholen
  • Unternehmer, die Vorsorge für einen plötzlichen Erbfall oder für eine schwere Erkrankung treffen wollen
  • Menschen, die eine spätere Erbschaftsteuer oder etwaige Pflichtteilsansprüche reduzieren möchten
  • Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer, die im Bereich der Vermögensnachfolgeberatung Spezialisten einbinden wollen
  • Menschen mit Auslandsbezügen, die grenzüberschreitende erbrechtliche oder erbschaftsteuerliche Frage haben
  • Fortbildungsinstitute, die für die Ausbildung von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Testamentsvollstreckern, Nachlassplanern usw. Referenten anfragen
  • Testamentsvollstrecker, die in ihrem Amt bei Rechts- und Steuerfragen begleitet werden wollen
  • Mandanten aller Art, die offen über die Nachfolge reden und Erfahrungswerte abfragen wollen

Die Kanzlei ist bundesweit und in internationalen Erbfällen tätig.


KANZLEI OSTERTUN
Kurze Mühren 13 | 20095 Hamburg

Tel: +49 (0)40 - 30 30 96 36 | Fax: +49 (0)40 - 30 30 96 34
E-Mail: kanzlei@ostertun.com